27. Februar 2008, 17:31 Uhr

13-JÄHRIGER MECKERTE ONLINE

Schulverweis für Lehrerbeleidigung

Im Internet anonym über die Lehrer herziehen? Das kann Folgen haben. Ein Schüler aus Düsseldorf beleidigte seine Lehrerin auf einer selbstgebauten Website - die Schule drohte mit einem Verweis. Seine Eltern klagten, heute haben sie den Prozess verloren.

In der Schule hat der Lehrer meist das letzte Wort: Wenn er schlechte Noten verteilt, Extra-Hausaufgaben aufgibt oder seine Schüler nachsitzen lässt. Wer protestiert, muss halt vor die Tür. Bei einem 13-jährigen Gymnasiasten aus Düsseldorf hatte sich offenbar so viel Frust angestaut, dass er zusammen mit ein paar Kumpels eine Internet-Seite baute, auf der eine Lehrerin schlimm beleidigt wurde.

Die Lehrerin und die Schulleitung bekam von der Sache Wind und drohten ihm mit einem Schulverweis, wenn er noch einmal so über die Stränge schlagen würde. Die Eltern des Jungen waren empört: Sie zogen wegen des angedrohten Schulverweises vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Aber Richter Uwe Sievers stärkte heute der Schule den Rücken; mehr noch: Die Schule habe eher zu milde reagiert, sagte er. Ein direkter Schulverweis wäre "möglicherweise die einzig richtige Maßnahme gewesen". Er wies die Klage der Eltern ab, diese müssen nun die Prozesskosten von rund 5000 Euro zahlen.

Online meckern als Ventil

Der Rechtsanwalt der Eltern erklärte das Verhalten des Jungen damit, dass die Lehrerin anscheinend Alkoholikerin sei. Die Homepage sei ein Ventil für die Schüler gewesen.

Die Eltern sagten, dass ihr damals knapp 13 Jahre alter, stark pubertierender Sohn nicht gewusst habe, was er tue. Das Gericht sah auch das anders: Ein 13-Jähriger sei durchaus zurechnungsfähig, so Richter Sievers. Um sich über die Lehrerin zu beschweren, hätte es andere Möglichkeiten gegeben - ein mögliches Alkoholproblem der Lehrerin sei keine Rechtfertigung.

maf/dpa


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