Karriere Journal

27.4.2008 Ratgeber / Bewerbungs-Tipps / Auf Stellensuche / Trends & Themen

Personaler googeln Bewerber

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Das World Wide Web ist eine schier unerschöpfliche Informationsquelle - auf die nach einer aktuellen Studie auch Personalchefs zugreifen, um mehr über ihre Bewerber zu erfahren. Kommen peinliche Inhalte ans Licht, kann das das Karriereaus bedeuten. [27.11.2006]



Der aktuellste und krasseste Fall von ungewollter Internetprominenz ist wohl der des Usbeken Aleksey Vayner - tippt man dessen Namen in die Suchmaschine Google ein, kommen aktuell mehr als 200.000 Treffer zum Vorschein. Die meisten davon dürften Vayner indes mehr als peinlich sein, denn in den zahlreichen Blogs und Foren, in denen sein Name auftaucht, haben Internetnutzer nichts als Spott und Hohn für ihn übrig. Dabei hatte es der 23-jährige Yale-Student bei seiner Bewerbung auf eine verantwortungsvolle Position bei UBS besonders clever anstellen wollen. In seinen Bewerbungsunterlagen verwies er auf ein im Internet abrufbares Video von sich. Selbiges verschaffte ihm zweifelhaften Ruhm. Bis Ende Oktober war das im Juli 2006 in New York gedrehte Bewerbungsvideo nicht nur in zahlreichen Internetforen aufgetaucht - schnell hatte sich auch die Presse weltweit des Falles angenommen und Vayner über Nacht als Lachnummer enttarnt.

Denn der Bewerber hatte in seinem Video reichlich dick aufgetragen, sich als Chef einer Wohltätigkeitsorganisation ausgegeben und die Autorenschaft eines Buchs über den Holocaust beansprucht. Obendrein präsentierte sich der Student als Supersportler, der alles kann: Gewichte stemmen, Tennis spielen und Skifahren. Seiner überzogenen Selbstdarstellung setzte er das Sahnehäubchen auf, indem er am Schluss des Videos mit einer leicht bekleideten Frau durch das Bild tänzelte. Jäh stellte sich heraus: Die meisten Eckpunkte seiner angeblichen Traumvita waren frei erfunden. Als sich diverse Internetuser mit dem Wahrheitsgehalt seines Lebenslaufs beschäftigten, war der Hochstapler geliefert. Gleichzeitig war er den Job bei UBS los, und an der Eliteuniversität Yale droht ihm nun die Zwangsexmatrikulation.

Heute hip, morgen einfach nur peinlich

Damit das schnelle Medium Internet nicht zum beruflichen Stolperstein wird, muss man aber gar nicht so auf den Putz hauen wie Vayner. Schon die Veröffentlichung peinlicher Partyfotos oder das unüberlegte Äußern absonderlicher Meinungen in Internetforen könnten bei der nächsten Bewerbung auf eine anspruchsvolle Position zum Ausschlusskriterium werden. Denn gut ein Viertel der vom Bund Deutscher Unternehmer im Rahmen einer Studie befragten 300 Personalexperten gab an, Bewerber nach einer Internetrecherche schon einmal "aussortiert" zu haben.

Und bereits 28 Prozent der Personaler nutzten das Internet - so das Ergebnis der BDU-Umfrage -, um gezielt nach der persönlichen Eignung eines Bewerbers zu recherchieren. Das geht schnell und ist mit wenig Aufwand verbunden: Einfach den Namen eines Bewerbers in gängige Internetsuchdienste eintippen und schon spuckt die Suchmaschine erste Ergebnisse aus. Weil bei einer solchen namensbezogenen Recherche unter Umständen auch "private Altlasten" auf dem Schirm zu sehen sind, kann ein Bewerber mit einer peinlichen Internetpräsenz sein Image schnell, gründlich und unbeabsichtigt ramponieren. Zwar rät der Personalberater und BDU-Vizepräsident Dr. Joachim Staude davon ab, die Ergebnisse einer Internetüberprüfung zu stark zu gewichten. Immerhin kann es sich bei dem ein oder anderen kompromittieren Internetinhalt auch um einen schlechten Scherz von "guten" Freunden handeln. Doch für den ersten Eindruck gibt es bekanntlich keine zweite Chance.

Erst denken, dann hochladen

Rechtlich haben Bewerber, die auf dubiosen Internetseiten namentlich genannt werden, kaum eine Handhabe gegen kompromittierende Informationen über sich selbst - zumindest nicht, wenn sie selbst Urheber sind und die Peinlichkeiten ins Netz gestellt haben. Das gilt etwa bei Diskussionsbeiträgen in Internetforen - wer sich dort öffentlich mit einer abseitigen Meinung in ein fragwürdiges Licht stellt, braucht über eventuelle Folgen auch nicht zu jammern.

"Es ist ja gerade Sinn der Sache, etwas über sich öffentlich zugänglich zu machen, wenn man Informationen oder Bilder von sich irgendwo ins Internet stellt", so der Gelsenkirchener Arbeitsrechtler Dr. Wolf-Dieter Kuhlmann: "Stellen Sie sich vor, während Ihre Bewerbung läuft wird ein von Ihnen stammender Leserbrief in Ihrer Tageszeitung veröffentlicht, und der Personalchef, der Ihre Bewerbung liest, hat die Zeitung noch daneben liegen und erinnert sich, weil Ihr Leserbrief bei ihm reichlich schräg ankam." Hiervon unterscheide sich auch die Internetveröffentlichung nicht - sie gehört zum öffentlichen Raum.

Rechtlich kaum Chancen

Anders, so Kuhlmann, sehe es natürlich aus, wenn die Inhalte, die eine Person kompromittieren, nicht selbst von ihr ins Internet gestellt worden sind. "Sie haben ja Persönlichkeitsrechte, zu denen auch das Recht am persönlichen Bild gehört", so Dr. Kuhlmann, "und deswegen Bedarf die Veröffentlichung eines Bildes von Ihnen durch Dritte Ihrer Zustimmung." Liegt die nicht vor, ist das ein Verstoß gegen geltendes Recht - durch denjenigen, der sie ins Netz gestellt hat. Auch wenn man gegen diese Person nun rechtliche Schritte erwägen könne, wären die eventuellen Peinlichkeiten damit natürlich noch nicht aus der virtuellen Welt geschafft.

Zwar könne man - sollte man allein aufgrund der Internetinformation den heiß begehrten Job nicht bekommen haben - den Verbreiter der Information grundsätzlich in Regress nehmen. Aber - so der Fachanwalt: "Weisen Sie das als Kläger auf Schadensersatz mal nach." Denn meist erfahre man nicht nur nichts über den Verlauf des Bewerbungsverfahrens. Für eine Aussicht auf eine erfolgreiche Klage müsse außerdem feststehen, dass die Anstellung allein aufgrund der Infos im "www" nicht zustande kam. Das Recht kann hier also kaum weiterhelfen.

Nur Vorsicht hilft

Bewerbern kann man deswegen nur empfehlen, sich vor einer wichtigen Bewerbung selbst einmal zu überprüfen. Neben Suchmaschinen wie "Google" lassen sich personenbezogene Daten auch unter "zoominfo.com" oder "stalkerati.com" finden. Wer schon in gängigen Portalen Peinliches über sich findet, kann zunächst einmal über den Betreiber der Site versuchen, die Inhalte löschen zu lassen - was freilich nicht immer Erfolg hat und erst recht bei internationalen Portalen schwierig werden dürfte.

Wer aber zumindest einen "Google-Alert" zu seinem Namen einrichtet, erfährt per Mail zumindest, wann wo was über ihn im Internet auftaucht - und kann sich so auf entsprechende Fragen gefasst machen. Besser ist es natürlich, mit dem eigenen Namen, Bildern und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet von vornherein sorgfältig umzugehen.

Internet positiv nutzen

Ganz Clevere stellen vor einer entsprechenden Bewerbung deshalb qualifizierte Namensbeiträge in Fachforen ein, veröffentlichen sie in einem eigenen Blog oder legen gar eine eigene Homepage an. Auch ein Eintrag in virtuelle Businessnetzwerke kann helfen, dass "Google" bei einer Namenseingabe positive Spuren ganz nach oben auf den Schirm schiebt.

Denn ältere und damit weniger aktuelle und vielleicht peinliche Suchergebnisse werden von Personalern nicht unbedingt mehr angeschaut. In jedem Fall aber gilt für diese Strategie: Qualität vor Quantität. Damit ist im Zweifel keine eigene Homepage zu haben immer noch besser als eine schlechte. Und selbst über die hat man wenigstens die Kontrolle und kann sie vor Versand der Bewerbung einfach abschalten.

(Frank Martini / Bild: dpa)




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