Rechtliche Vorgaben & Infos für RLP
Unterrichtsinhalte bzw. -ziele und Lehrpläne
Die verlinkten Informationen beziehen auf die Vorgaben des Rheinland-Pfalz sich und entstammen dem Online-Angebot des Bildungsservers RLP.
- Bildungsstandards in RLP für Naturwissenschaften: Biologie & Chemie
- Bildungsserver RLP: Fachportal Biologie & Chemie
- Lehrpläne & EPAs
Sicherheit und Gefahrstoffe im Unterricht
Rechtliche Vorgaben für den Unterricht in Bezug auf Sicherheit und Gefahrstoffe sind oft bundesweit durch Beschlüsse der KMK geregelt. Der Bundesverband der Unfallkassen, der der Versicherungsträger für Schüler und Schulen ist, stellt die entsprechenden Informationen bereit.
- Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht: GUV-SI 8070
- allg. Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV): GUV-V S1
- Gefahrstoffliste: GUV-SR 2004
- Gefahrstoffe im Unterricht: GUV-SR 2003 (Verbote, Einschränkungen & Entsorgung im Anhang 3.1)
- Ersatzstoffe für Gefahrstoffe
- Mit der Schulklasse sicher unterwegs: GUV-SI 8047
- Gefahrstoffverordnung GefStoffV: GefStoffV oder hier über das Bundesjustizministerium
- Virtuelle Sichere Schule
- FAQ Chemietreff NRW
Sollten die links nicht mehr aktuell sein, so kann eine aktuelle Fassung der Dokumente auf der Suchseite des Bundesverbandes der Unfallkassen, über die Namen der Verordnungen bzw. Dokumente gefunden werden (spezieller: Unfallkasse Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlagen
Unter den Rechtsgrundlagen finden sich Gesetze und Verordnungen wie Schulgesetz, Schulordnung, Rechtsgrundlagen zum Aufbau & Strukturierung der MSS und Verwaltungsvorschriften für Lehrkräfte.